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Elterngeld

Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz hat der Kreis Viersen auf die Stadt Mönchengladbach in Form des Versorgungsamtes für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen delegiert.

Das Elterngeld kann somit beim

Versorgungsamt
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach

beantragt werden.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen. Sollten Sie vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig gewesen sein, können Sie den Elterngeld-Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € beantragen. Je nach Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes, kann Elterngeld bis zu einer Höhe von 1800,00 € gewährt werden. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

Der Antrag auf Elterngeld muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes gestellt werden, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).

Bezüglich der Änderungen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) für Geburten ab 01.01. bzw. 01.07.2015 wird auf das neue Elterngeld Plus hingewiesen.

Benötigte Unterlagen

  • Original-Geburtsurkunde des Kindes (Sie erhalten eine Originalurkunde für die Antragstellung. Dieses ist auf der Urkunde vermerkt.)
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist (sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben)
  • Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und den Arbeitgeberzuschuss während des Beschäftigungsverbotes (sofern Sie Mutterschaftsgeld erhalten)
  • Aufenthaltserlaubnis oder Ihre Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)

Benötigte Formulare

Rechtliche Grundlagen

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Servicezeiten

Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur auf Termin möglich.

  • Montags und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

An den anderen Tagen ist die Elterngeldstelle telefonisch nicht erreichbar.

Telefonische Sprechzeiten

Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur auf Termin möglich.

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