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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Fachstelle des Kreises Viersen berät und unterstützt Arbeitgebende, erwerbstätige schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im gesamten Kreisgebiet (inklusive der Stadt Viersen). Die Beratung hat das Ziel, Kündigungen zu vermeiden und behinderungsbedingte Schwierigkeiten zu beseitigen.
Die Aufgaben der Fachstelle sind im Wesentlichen:
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben nach den Vorschriften des Schwerbehindertenrechts (Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX) einen besonderen Kündigungsschutz. Will ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen, so muss er vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen (vgl. § 168 SGB IX). Die Fachstelle ermittelt für das Inklusionsamt den Sachverhalt. Hierzu holt sie Stellungnahmen, beispielsweise von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen ein und führt erforderlichenfalls Kündigungsschutzverhandlungen durch. Die Fachstelle vertritt keine Partei und wirkt auf eine gütliche Einigung hin.
Bearbeitung von Anträgen auf finanzielle Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Beispielweise für behinderungsbedingt notwendige technische Arbeitshilfen oder persönliche Hilfen wie ein Jobcoaching am Arbeitsplatz. Da es hier zahlreiche Fallgestaltungen gibt, wenden Sie sich am besten zunächst telefonisch an die zuständigen Kolleginnen.
Kontakt
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50/4 Besondere soziale Leistungen
Servicezeit:Montag: 8:00-17:00 Uhr
Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben - Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Willich
Telefon: 02162 39-1718E-Mail: melanie.pohlke@kreis-viersen.de
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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben - Viersen, Tönisvorst
Telefon: 02162 39-1735