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Fahrschulerlaubnis

Wer als selbständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbildet oder durch beschäftigte Fahrlehrer/innen ausbilden lässt, bedarf nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) der Fahrschulerlaubnis.

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der/die Bewerber/in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/in die Pflichten nach § 29 FahrlG nicht erfüllen kann,
  • der/die Bewerber/in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
  • der/die Bewerber/in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber/in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer/in tätig war,
  • der/die Bewerber/in an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat und
  • der/die Bewerber/in den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.

Die Fahrschulerlaubnis wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Betriebssitzes beantragt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • amtl. Beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
  • Unterlagen über die mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer;
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Lehrgang,
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • Führungszeugnis der Belegart „O" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume,
  • Nachweis der Verfügbarkeit (z. B. Miet-/ Pachtvertrag),
  • Aufstellung der Lehrmittel,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung Lehrfahrzeuge.

Benötigte Formulare

Gebühren

- Erteilung der Fahrschulerlaubnis an eine natürliche Person: 102,00 €
- Erteilung der Fahrschulerlaubnis an eine juristische Person: 153,00 €
- Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis: 56,20 €
- Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €
- Erweiterung einer Zweigstellenerlaubnis: 40,90 €

Für die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Fahrschulräumlichkeiten vor Ort entstehen weitere Kosten, die auf Grund des hiermit verbundenen Zeitaufwandes variieren und somit vom Einzelfall abhängig sind.

Hinweise

Bitte vereinbaren Sie zur Verkürzung Ihrer Wartezeit telefonisch einen Termin.

Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle

E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de
Tel.: 02162 39-2810

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

  • 32/5 Führerscheine/Fahrschulen