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Fahrzeug Abmeldung

Online-Terminreservierung

Abmeldungen sind immer vormittags bis 11:50 Uhr auch ohne Termin möglich.

Abmeldung von Fahrzeugen mit "VIE-", "KK-" und auswärtigen Kennzeichen.

Abmeldung nach Verlust der Betriebserlaubnis (z.B. des Mofa oder des Anhängers für Sportzwecke)

Zur Abmeldung nach Verlust der Betriebserlaubnis werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis des Eigentümers
  • Verlusterklärung vom eingetragenen Halter unterschrieben
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II); nicht erforderlich, jedoch empfohlen
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • gesiegelte Kennzeichenschilder
  • bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten

Benötigte Formulare

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beautragen Person ist erforderlich. Eine Vollmacht muss nicht vorgelegt werden.

Sollten nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können, so rufen Sie uns bitte vorab an.

Bei einer Veräußerung sollten Sie die Außerbetriebsetzung / Abmeldung des Fahrzeugs vor der Übergabe vornehmen. Wenn das nicht gewünscht ist, teilen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich der Zulassungsstelle mit. Die Veräußerungsanzeige muss enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum der Veräußerung
  • Name und Anschrift des Erwerbers (Es empfiehlt sich den Personalausweis zeigen zu lassen und die Ausweis - Nummer in der Veräußerungsmitteilung zu notieren)
  • schriftliche Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)

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Kontaktinformationen

Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung

Tel.: 02162 39-1566

Kontakt

  • 32/4 Fahrzeugzulassung