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Fischerprüfung

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung des Fischereischeins ist die Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.

Wer Fische fängt, muss einen Fischereischein besitzen. Diesen erhält man nur nach Bestehen der Fischerprüfung.

Die Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Viersen findet jeweils im Frühjahr und im Herbst eines Jahres statt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die nächste Fischerprüfung findet am Dienstag, den 28.05.2024, statt. Anmeldungen werden bis spätestens 30.04.2024 entgegengenommen. Die konkrete Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch die untere Fischereibehörde.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Vollendung des 13. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Kreis Viersen

Vorbereitungslehrgänge

Ausrichter ist der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V.
Ansprechpartner ist Herr Gube:
Tel. 02161-4986385, E-Mail gube@rhfv.de

Benötigte Formulare

Gebühren

50,00 €

Rechtliche Grundlagen

Kontakt