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Flurstück - Vereinigung/Verschmelzung

Unter der Verschmelzung von Flurstücken versteht man die katastermäßige Zusammenfassung von aneinandergrenzenden Einzelflurstücken zu einem neuen Gesamtflurstück.

Voraussetzungen für die Verschmelzung

Voraussetzungen für eine Verschmelzung sind, dass

  • die Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden,
  • identische Eigentumsverhältnisse aufweisen,
  • im Grundbuch nicht unterschiedlich belastet sind und
  • im Grundbuch bereits unter einer laufenden Nummer geführt werden.

Liegen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und/oder unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vor, müssen diese vor der Verschmelzung durch den Eigentümer bereinigt werden.
Stehen die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer gemeinsamen laufenden Nummer, ist zusätzlich eine Vereinigung notwendig. Dies erfolgt gleichzeitig mit der Verschmelzung.

Benötigte Unterlagen

Es wird eine amtlich beglaubigte Unterschrift aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung kann im Kreishaus durchgeführt werden.

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail.

Um die Voraussetzungen zu prüfen, wird von uns nach der Antragsstellung eine Belastungsanfrage an das zuständige Grundbuchamt gestellt. Anschließend wird das weitere Vorgehen mit dem/den Eigentümer/n abgestimmt.

Zusatz Vereinigung

Für die Vereinigung wird ein amtlich beglaubigter Antrag benötigt. Es werden die Unterschriften aller Eigentümer benötigt. Die Beglaubigung erfolgt im Kreishaus. Damit das Antragsformular von uns vorbereitet werden kann, wird ein Foto/Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) aller Eigentümer benötigt. Bei Firmen zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug. Zusendung per E-Mail.

Gebühren

Die Verschmelzung im Katasteramt ist kostenfrei. Für eine ggf. beabsichtigte Grundstücksvereinigung im Grundbuchamt können jedoch Kosten entstehen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Grundbuchamt 2 bis 3 Wochen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Hinweise

Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können.

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Telefon: 02162 39-1170
E-Mail: katasteramt@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

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