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Führerschein - Eintrag der Führerschein-Schlüsselzahl B96 oder B196

Wenn Sie die Schlüsselzahlen B 96 oder B196 in Ihren Führerschein eintragen lassen möchten, müssen Sie vorab keinen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Sie absolvieren die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (B96) oder 7b (B196) Fahrerlaubnisverordnung - FeV - in einer Fahrschule Ihrer Wahl und vereinbaren im Anschluss einen Termin bei der Führerscheinstelle. Hierfür wählen Sie die Dienstleistung „Umtausch Führerschein (z. B. Eintrag B96/B196, Namensänderung)“, oder stellen Sie den Antrag online.

Schlüsselzahl B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen). 
Für die Eintragung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger 
  • Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 
  • Nachweis gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens neun Unterrichtseinheiten
  • Zwischen „Fahrerinnenschulung“ und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Schlüsselzahl B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt. 
Für den Eintrag gelten folgende Voraussetzungen:

  • Besitz der Klasse B 
  • Nachweis gemäß Anlage 7a FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens sieben Unterrichtseinheiten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein
  • Ein biometrisches Foto (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
  • Bescheinigung über die absolvierte „Fahrerschulung“ nach Anlage 7a FeV (B96) oder 7b FeV (B196)

Benötigte Formulare

Gebühren

68,00 €

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle

E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt

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