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Führerschein - Neuerteilung nach Entzug/Verzicht

Bitte beachten Sie

Die Bearbeitungszeit im Bereich der Neuerteilung der Fahrberechtigung nach Entzug oder Verzicht beträgt derzeit über 6 Monate. Eine schnellere Bearbeitungszeit ist derzeit leider nicht möglich. Alle Anträge auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden ausschließlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Führerscheinstelle bearbeitet. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet.

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Behörde entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung eines Führerscheins stellen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, müssen Sie die Antragsunterlagen für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis online anfordern. Sollten Sie zunächst eine Beratung wünschen, melden Sie sich gerne telefonisch.

Benötigte Unterlagen

Klasse B/BE (alte Klasse 3 - bis 3,5 t), A1 (alt 1b), A (alt 1), M, L (alt 4 und 5)
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 76 Nr. 11a FeV
Klasse C1/C1E (alte Klasse 3 - über 3,5 t bis 7,5 t, C/CE (alt 2), D1, D1E, D, DE (alt Kraftomnibus)
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (ab dem 50. Lebensjahr)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 76 Nr. 11a FeV
  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Darüber hinaus sind im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen notwendig.

Benötigte Formulare

Gebühren

87,00 € bis 260,00 €

Rechtliche Grundlagen

Kontaktinformationen

Führerscheine/Fahrschulen

E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen (Hauptstelle)

Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt

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