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Führerschein - Verlängerung C- und D-Klassen

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Die Gültigkeit einer befristet erteilten Fahrerlaubnis kann auf Antrag verlängert werden. Dies gilt für Lkw (Klassen C1, C1E, C oder CE), Busse (Klassen D1, D1E, D oder DE) sowie für Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).

Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der zu verlängernden Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem sie endet. Da mit der Verlängerung ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, sollten Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.  Die Verlängerung kann allerdings frühestens sechs Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer beantragt werden. Hierzu bedarf es in jedem Fall Ihrer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Nach Ablauf der Geltungsdauer der jeweiligen Fahrerlaubnis ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es kommt nur eine Neuerteilung in Betracht, da die Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer erloschen ist. Bis zu 5 Jahren nach Ablauf der Geltungsdauer wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis unter den Bedingungen erteilt, die für eine Verlängerung gelten.

Fahrerlaubnisprüfung

Bei Ablauf der Gültigkeit, mehr als 5 Jahre, kann die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis der Befähigung entsprechende Fahrerlaubnisprüfungen anordnen. Dies wird im Wege einer Gesamtschau der im jeweiligen Einzelfall relevanten Tatsachen beurteilt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
  • ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original
  • Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 bzw. augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV im Original
  • ggf. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung

Zusätzlich bei Verlängerung von D-Klassen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (Belegart „O"; zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
  • bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus: Nachweis einer erweiterten Untersuchung (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung im Original

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und liegen zwischen 43,90 € und 59,20 €
Die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der Qualifikation / der Weiterbildung für Berufskraftfahrer kostet 32,50 €

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle

Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung

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Kontakt

  • 32/5 Führerscheine/Fahrschulen