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Gewässerausbau

Für den naturnahen Ausbau von Fließgewässern oder stehenden Gewässern oder die Aufhebung der Gewässereigenschaft solcher Gewässer ist entweder ein Planfeststellungs- oder ein Plangenehmigungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durchzuführen. Im § 67 Absatz 2 WHG heißt es: „Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.“. Dabei sollen Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten darf nicht wesentlich verändert und naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt werden. Nachteilige Veränderungen des Gewässerzustands sind zu vermeiden oder (wenn unvermeidbar) anderweitig auszugleichen (s. § 67 Absatz 1 WHG).

Planfeststellungsverfahren

Aufgrund der Größe der Ausbaumaßnahmen sowie der Intensität des Eingriffs werden die Auswirkungen auf die Umwelt üblicherweise im Rahmen einer sogenannten „Umweltverträglichkeitsprüfung“ ermittelt und bewertet. Dies erfolgt als integrierter Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens. Darüber hinaus wird neben Behörden und Interessenverbänden (z. B. Naturschutz, Landwirtschaft) auch die Öffentlichkeit beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Planunterlagen und zur Diskussion im Erörterungstermin. Als Ergebnis des wasserrechtlichen Verfahrens wird ein Planfeststellungsbeschluss erteilt.

Plangenehmigungsverfahren

Bei kleineren Projekten kann es ausreichend sein, nach einer „Vorprüfung der Umweltauswirkungen“ auf eine detaillierte Prüfung zu verzichten und statt eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen. Hierbei erfolgt keine Öffentlichkeitsbeteiligung, lediglich die unmittelbar Betroffenen sowie die entsprechenden Interessensverbände werden im Genehmigungsverfahren beteiligt. Als Ergebnis des wasserrechtlichen Verfahrens wird ein Plangenehmigungsbeschluss erteilt.

Benötigte Unterlagen

Abhängig vom Verfahren müssen die folgenden Unterlagen enthalten sein:

  • Wasserwirtschaftlicher Erläuterungsbericht
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (soweit erforderlich)
  • FFH-Verträglichkeitsstudie (FFH-VS) (soweit erforderlich)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Gliederungsmuster für die Genehmigungsunterlagen finden Sie ab Seite 94 der "Blauen Richtlinie"


Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson.

Gebühren

Für eine Plangenehmigung mindestens 900,00 €
Für eine Planfeststellung mindestens 1.100,00 €

Rechtliche Grundlagen

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