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Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Der Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig bei:

  1. grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU, wenn Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden
  2. innerstaatlichen Transporten, wenn Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden

Unterschieden wird hinsichtlich der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GüKG), und der Gemeinschaftslizenz (Art. 4 VO (EG) 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU berechtigt. In unserer Region empfiehlt sich grundsätzlich die Beantragung der Gemeinschaftslizenz. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren für beide Genehmigungen sind identisch.

Werden Fahrer aus Nichtmitgliedsstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden. Zuständig für die Ausstellung ist die Behörde, die dem Unternehmen die Gemeinschaftslizenz ausgestellt hat.

Datenschutz

Auf die Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung wird besonders hingewiesen.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Formulare

Hinweise

Wichtige Hinweise für die Beantragung

Alle relevanten Informationen und Vordrucke stellen wir Ihnen auf dieser Internetseite in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Dokumente.
Unvollständige Anträge können nicht in Bearbeitung genommen werden, bitte reichen Sie den Antrag daher erst ein, wenn Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Erst zu diesem Zeitpunkt gilt der Antrag als gestellt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere Unterlagen nachgefordert werden können.

Bitte beachten Sie, dass Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentral-/Fahreignungsregister sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigungen zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein dürfen (Ausnahme: Eigenkapitalbescheinigung 1 Jahr).

Den Antrag auf Erneuerung der Gemeinschaftslizenz stellen Sie bitte ca. drei Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Gemeinschaftslizenz. 

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