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Haustierhaltungsanzeige

Nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung – BartSchV - ) ist der Halter besonders geschützter Wirbeltiere verpflichtet, den Kauf bzw. die Aufnahme des Tieres bei der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

Diese Anmeldung muss Angaben enthalten über:

Art, Zahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.
Nach der Bestandsanzeige ist die Verlegung des regelmäßigen Standortes oder der Verlust des Tieres ebenfalls schriftlich anzuzeigen (z.B. Verkauf, Umzug, Tod, Entfliegen oder Entlaufen). 

Benötigte Formulare

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Hinweis

Sie benötigen für diese Dienstleistung folgende Unterlagen:

  • Herkunftsnachweis (z.B. Züchterbescheinigung, Kaufquittung)
  • EU-Vermarktungsbescheinigung mit ggf. Fotodokumentationen (nur bei streng geschützten Tieren) 

Links

Kontaktinformationen

E-Mail: artenschutz@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

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von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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