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Immissionsschutz - Mitteilung zur Betriebsorganisation nach § 52b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Hat sich die Betriebsorganisation geändert, weil Sie z. B. einen neuen Geschäftsführer oder Werkleiter haben, können Sie Ihrer Mitteilungspflicht über ein entsprechendes Formular nachkommen.

Rechtliche Grundlagen

Kontaktinformationen

Amt für Umweltschutz
Abteilung 66/3 - Gewerbe
02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
umweltschutz@kreis-viersen.de

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