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Jägerprüfung und Falknerprüfung

Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil.

Vorbereitungskurse für die Teilnahme an der Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Viersen angeboten:

Die Falknerprüfung ist bei der obersten Jagdbehörde abzulegen. Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung.

Dient die Jägerprüfung nur zum Nachweis der Voraussetzungen zum Erwerb eines Falknerscheines entfallen die Fächer Waffenkunde und Schießen.

Benötigte Formulare

Gebühren

Jägerprüfung: 250,00 €
Jägerprüfung als Zulassungsvoraussetzung zur Falknerprüfung: 140,00 €
Falknerprüfung: 150,00 €

Rechtliche Grundlagen

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