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Pflegewohngeld

Die Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen wird durch das Pflegewohngeld abgedeckt. Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung für den Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen.

Das Pflegewohngeld wird an die Einrichtung gezahlt und kann bis zu drei Monate rückwirkend entweder von der Pflegeeinrichtung (mit Vollmacht) oder von Ihnen bzw. Ihrem Bevollmächtigten beantragt werden, wenn Sie Ihren letzten Wohnort (gewöhnlicher Aufenthalt) vor dem Heimeinzug in Nordrhein-Westfalen hatten. 

Benötigte Unterlagen

  • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)
  • Pflegegutachten
  • ggf. Schwerbehindertenausweis 

Benötigte Formulare

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

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