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Schuleingangsuntersuchung / Förderbedarf

Bevor Ihr Kind eingeschult wird, steht die Schuleingangsuntersuchung an: Ziel ist es, gesundheitliche, körperliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen für den Schulalltag rechtzeitig zu erkennen. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenuntersuchung und ein Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens.

Eingeladen werden alle schulpflichtigen Kinder, die bis zum 30. September (Stichtag NRW) des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.

Schwerpunkt der Untersuchung ist die Beurteilung der körperlichen Schulreife, sowie der schulrelevanten Fähigkeiten hinsichtlich der schulischen Anforderungen. Hierzu wurde ein standardisiertes sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) entwickelt, das in NRW flächendeckend durchgeführt wird. Des Weiteren soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den Schulanforderungen gewachsen oder besondere Förderung empfehlenswert ist.

Im Schulärztlichen Gutachten werden die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung zusammengefasst und der Schule die für sie relevanten Untersuchungsbefunde mitgeteilt. Die Eltern erhalten eine Kopie des Schulärztlichen Gutachtens.

Mit der Einladung zum Untersuchungstermin bekommen die Eltern einen Fragebogen zugeschickt, der nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt werden sollte. Die freiwilligen Angaben zur Gesundheit Ihres Kindes erleichtern der Schulärztin eine möglichst ganzheitliche Beurteilung.

Was sollten Sie zur Untersuchung mitbringen?

  • gelbes Kinderuntersuchungsheft
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Fragebogen

Falls vorhanden

  • ärztliche Atteste
  • Entwicklungsberichte des Kindergartens
  • vorhandene aktuelle Therapieberichte z.B. Logopädie, Ergotherapie, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)-Diagnostik etc.
  • Brille, Hilfsmittel

Weitere Informationen zum Ablauf der Schuleingangsuntersuchung entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt.

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Sollte bei Ihrem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen und ein Antrag Ihrerseits gestellt sein, erhält das Gesundheitsamt vom Schulamt den Auftrag zur Erstellung eines Schulärztlichen Gutachtens.

Terminvergabe, Dauer und Ort der Untersuchung

Die Eltern bekommen eine schriftliche Einladung. Wir bitten Sie für die Untersuchung ca. 1,5 Stunden einzuplanen.

Gesundheitsamt des Kreises Viersen
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Bei Fragen zur Terminplanung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner.

Bei Beratungsbedarf rund um die Einschulung oder während der Schullaufbahn Ihres Kindes können Sie unsere Teams gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Zu guter Letzt wünschen wir allen Schulanfängern schon jetzt einen guten Start und viel Freude beim Lernen!

Zuständigkeiten

Schuleingangsuntersuchungen / Förderbedarf
Schuleingangsuntersuchung / Förderbedarf nach AufgabeSchuleingangsuntersuchung / Förderbedarf nach OrtZuständigkeiten
Kinderkrankenschwester / KinderkrankenpflegerWillichHeike Hansen
 ViersenInsa Pröter
 Dülken
 Boisheim
 NettetalBrigita Tanzhaus
 SüchtelnAdem Özdemir
 Kempen
 Tönisvorst
KinderärztinSüchtelnDr. Angela Hölsken
 Kempen
 WillichDörte Kus
 BrüggenAnette Linke
 Grefrath
 NettetalDr. Daniela Lischke
 SchwalmtalDr. Anna-Christina Verhoeven
 Niederkrüchten
Medizinische FachangestellteBrüggenMonica Lichte
 Grefrath
KrankenschwesterNiederkrüchtenSilke Schouren
 Schwalmtal
ÄrztinTönisvorstDr. Yvonne Smidt
 ViersenBeate Thomas
 Dülken
 Boisheim

Rechtliche Grundlagen

Downloads

Kontakt

  • 53/2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst
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