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Schwerbehindertenausweis
Seit dem 1. Januar 2008 sind die Aufgaben der Versorgungsämter kommunalisiert. Die Aufgabenbereiche des Schwerbehindertenrechts und des Elterngeld- und Elternzeitgesetzes nehmen die Kreise und kreisfreien Städte wahr.
Der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach haben sich zur Bewältigung dieser neuen Aufgaben entschlossen zusammen zu arbeiten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite.
Benötigte Unterlagen
- medizinische Nachweise über Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Berichte Ihrer Ärzte
- Berichte über Krankenhausaufenthalte
Bearbeitungsdauer
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. In der Regel werden Feststellungsanträge innerhalb von 4 bis 6 Monaten bearbeitet.
Weitere Informationen
Beantragung
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Anträge erhalten Sie in jedem Bürgerbüro. Der Antrag kann Ihnen auch auf dem Postweg zugesandt werden.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02161/25-0 oder zur persönlichen Vorsprache unter der Anschrift:
Fliethstraße 86 - 8841061 Mönchengladbach
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Links
Kontakt
- Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen