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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Benötigte Unterlagen

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).

Die Gebühr setzt sich zusammen aus 1.400,00 € Grundgebühr bis zu einem Verkehrswert von 1 Mio. € (weitere Gebührensätze unter Tarifstelle 5.1.1), 0,2 % des ermittelten Verkehrswertes und gegebenenfalls einem Zuschlag wegen erhöhtem Aufwand.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 4 bis 6 Monate.

Rechtliche Grundlagen

Kontaktinformationen

Tel.: 02162 39-2710
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

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Kontakt

  • 62/3 Grundstückswerte und Vermessung
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