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Verkehrszeichen

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Kreises Viersen erstreckt sich nur auf die Anordnung von Verkehrszeichen in den kreisangehörigen Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal. Die Städte haben hierfür eigene Zuständigkeiten.

Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind.

Bei Problemen oder Anregungen können Sie das Online-Formular der Ideen- und Beschwerdestelle nutzen. Der Ort und beabsichtigte Zweck bzw. der Schadensort und der Schaden selbst sollten möglichst genau beschrieben werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes des Kreises Viersen kontrollieren in regelmäßigen Abständen den Zustand des Straßenraums an den Kreisstraßen. Hierbei werden auch die Verkehrszeichen auf Sichtbarkeit und Beschädigungen überprüft. Darüber hinaus erreichen den Baubetriebshof auch Anrufe von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, die Störungen und Beschädigungen an Verkehrszeichen melden.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Meldung erfolgt eine Überprüfung der Schadensmeldung. Je nach Schadensumfang erfolgt eine schnellstmögliche Beseitigung des Schadens.

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