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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft)
Gehen Sie mit wassergefährdenden Stoffen um? Das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel, Gülle, Heizöl) die geeignet sind Wasser zu verunreinigen. Die Verwendung muss so gesichert sein, dass eine Verunreinigung des Wassers nicht erfolgen kann. Anlagen zu diesem Zweck müssen von mir kontrolliert und eventuell genehmigt werden. Ob dies für Ihre Anlage zutrifft, erfahren Sie bei Ihrem Ansprechpartner.
Benötigte Unterlagen
Benötigt wird das Formular "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Nutzung, Eignungsfeststellung" und die dort aufgeführten Unterlagen.
Benötigte Formulare
Gebühren
Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig. Näheres können Sie beim im Merkblatt genannten Ansprechpartner erfragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 bis 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den im Merkblatt genannten Mitarbeitern erfragen.
Kontakt
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66/3 Gewerblicher und Landwirtschaftlicher Umweltschutz
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft) - Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Viersen-Süchteln
Telefon: 02162 39-1230E-Mail: michael.scheewe@kreis-viersen.de
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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft) - Grefrath, Kempen, Tönisvorst, Viersen-Boisheim, Viersen-Dülken, Willich
Telefon: 02162 39-2082E-Mail: maryana.shurko@kreis-viersen.de
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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft) - Grefrath, Kempen, Tönisvorst, Viersen-Boisheim, Viersen-Dülken, Willich
Telefon: 02162 39-1234
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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft) - Grundwasserentnahme
Telefon: 02162 39-2149E-Mail: klaus.woehlert@kreis-viersen.de
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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft) - Grundwasserentnahme
Telefon: 02162 39-1231