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Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft)

Haben Sie Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Das sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe (z. B.  Pflanzenschutzmittel, Gülle, Heizöl) die geeignet sind Wasser zu verunreinigen. Die Verwendung muss so gesichert sein, dass eine Verunreinigung des Wassers nicht erfolgen kann. Anlagen zu diesem Zweck müssen kontrolliert und eventuell genehmigt werden. Ob dies für Ihre Anlage zutrifft, erfahren Sie bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.

Zuständigkeiten

Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft)
Wassergefährdende Stoffe (Landwirtschaft) nach Ort Zuständigkeiten
BrüggenMichael Scheewe
Nettetal
Niederkrüchten
Schwalmtal
Viersen
Viersen-Süchteln
GrefrathTheres von Fürstenberg
Kempen
Tönisvorst
Viersen-Boisheim
Viersen-Dülken
Willich
GrundwasserentnahmeChristian Nielebock
Klaus Wöhlert

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird das Formular "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Nutzung, Eignungsfeststellung" und die dort aufgeführten Unterlagen.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die vorgenannten Leistungen sind gebührenpflichtig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 bis 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den im Merkblatt genannten Mitarbeitern erfragen.

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Kontakt

  • 66/3 Gewerbe
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