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Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete sind entscheidend für den Schutz unserer Wasserressourcen. Diese Gebiete gewährleisten die Reinheit von Trinkwasser und bewahren natürliche Wasserquellen vor Verunreinigungen.
In Wasserschutzgebieten gelten spezielle Vorschriften, die bestimmte Aktivitäten regeln, um die Wasserqualität zu erhalten und zu schützen. Unter Umständen können jedoch Befreiungen und Genehmigungen nach den Wasserschutzgebietsverordnungen erteilt werden . Diese werden in Ausnahmefällen geprüft und genehmigt, wenn keine Gefahr für die Wasserqualität besteht oder andere überwiegende öffentliche Interessen vorliegen.
Im Folgenden finden Sie weitergehende Informationen zu den gesetzlich vorgesehenen behördlichen Zuständigkeiten:
Schutzgebietsverordnungen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen
- Verantwortlich für die Sicherstellung, dass die Vorschriften zum Schutz des Grundwassers (Rohwasser für die Trinkwasserversorgung) eingehalten werden, ist der Kreis Viersen als Untere Wasserbehörde
- Für Auskünfte zur Trinkwasseraufbereitung (Wasserwerk), der Trinkwasserverteilung (Rohrnetz) oder der Qualität des Trinkwassers wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Stadtwerke oder an das Gesundheitsamt des Kreises Viersen (02162/39-0)
Beantragung
Der Antrag kann nach Rücksprache der benötigten Unterlagen formlos erfolgen.
Kontakt
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66/1 Wasser
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Telefon: 02162 39-2596E-Mail: asil.hallak@kreis-viersen.de