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Wildursprungsscheine und Wildmarken

Erlegte Tierkörper von Wildschweinen und Dachsen sind mit Wildmarken zu kennzeichnen. Außerdem ist jeweils ein Wildursprungsschein auszufüllen. Wildmarken und Wildurprungsscheine sind beim für den Jagdbezirk zuständigen Veterinäramt erhältlich. Im Kreis Viersen ausgegebene Wildmarken und Wildursprungsscheine dürfen nur für im Kreis Viersen erlegtes Wild verwendet werden.

Gebühren

Die Kosten der Beschaffung und Ausgabe werden anteilmäßig festgelegt. Sie betragen zur Zeit 0,50 € je Wildmarke und Wildursprungsschein.

Hinweise

Die kleinste Abgabemenge liegt bei 30 Stück.

Rechtliche Grundlagen

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