Inhaltsbereich

Wohnberechtigungsschein

Zuständigkeit

Die Kreisverwaltung Viersen ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen für die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal zuständig.

Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Benötigte Formulare

Links

Kontakt