Inhaltsbereich

Zahlungsnachforschung

Sollten Sie von der Kreiskasse eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung erhalten haben und der Meinung sein, dass der Betrag von Ihnen bereits geleistet wurde, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren - eine Rückmeldung unsererseits erfolgt innerhalb kurzer Zeit.

Mit diesen Angaben kann eine Überprüfung Ihrer Einzahlung in der Kasse erfolgen:

Name / Vorname des Einzahlers / Kontoinhabers

  • Empfängerkonto
  • Einzahlung per Scheck?
  • Einzahlungsbetrag
  • Angabe des Kassenzeichens / der Haushaltsstelle (welcher Verwendungszweck wurde von Ihnen angegeben?)
  • Tag / Datum der Einzahlung (laut Ihres Kontoauszuges)

Bitte beachten Sie bei Einzahlungen an die Kreiskasse folgendes:

  • Korrekte und vollständige Angabe des Kassenzeichens / der Haushaltsstelle, um eine richtige Zuordnung und Buchung Ihrer Einzahlung zu gewährleisten
  • Korrekte Angabe der Bankverbindung der Kreiskasse; andernfalls kann von Ihrer Hausbank der Überweisungsauftrag nicht ausgeführt werden

Zuständigkeiten

öffentlich rechtliche Forderungen
öffentlich rechtliche ForderungenZuständigkeiten
Buchstabe A, PMaike Anbild
Buchstabe BFrank Ossowski
Buchstabe C - EMaren Post
Buchstabe F, I, JAntje Burkhardt
Buchstabe G, HAnnika Vath
Buchstabe KPia Winterhoff
Buchstabe L - OMelanie Stevens
Buchstabe Q, R, U - ZChristin Ostermann
Buchstabe SMarina Peffer
Buchstabe TSebastian Heyman
privatrechtliche Forderungen
privatrechtliche ForderungenZuständigkeiten
Buchstabe A - D, Q - ZErika Latzko
Buchstabe E - PManfred Dahmen

Kontakt

  • 20/2 Kasse
    Servicezeit:
    Montag: 8:00-17:00 Uhr
    Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
    Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
    Freitag: 8:00-17:00 Uhr