Inhaltsbereich
Zahlungsnachforschung
Sollten Sie von der Kreiskasse eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung erhalten haben und der Meinung sein, dass der Betrag von Ihnen bereits geleistet wurde, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren - eine Rückmeldung unsererseits erfolgt innerhalb kurzer Zeit.
Mit diesen Angaben kann eine Überprüfung Ihrer Einzahlung in der Kasse erfolgen:
Name / Vorname des Einzahlers / Kontoinhabers
- Empfängerkonto
- Einzahlung per Scheck?
- Einzahlungsbetrag
- Angabe des Kassenzeichens / der Haushaltsstelle (welcher Verwendungszweck wurde von Ihnen angegeben?)
- Tag / Datum der Einzahlung (laut Ihres Kontoauszuges)
Bitte beachten Sie bei Einzahlungen an die Kreiskasse folgendes:
- Korrekte und vollständige Angabe des Kassenzeichens / der Haushaltsstelle, um eine richtige Zuordnung und Buchung Ihrer Einzahlung zu gewährleisten
- Korrekte Angabe der Bankverbindung der Kreiskasse; andernfalls kann von Ihrer Hausbank der Überweisungsauftrag nicht ausgeführt werden
Zuständigkeiten
öffentlich rechtliche Forderungen | Zuständigkeiten |
---|---|
Buchstabe A, P | Maike Anbild |
Buchstabe B | Frank Ossowski |
Buchstabe C - E | Maren Post |
Buchstabe F, I, J | Antje Burkhardt |
Buchstabe G, H | Annika Vath |
Buchstabe K | Pia Winterhoff |
Buchstabe L - O | Melanie Stevens |
Buchstabe Q, R, U - Z | Christin Ostermann |
Buchstabe S | Marina Peffer |
Buchstabe T | Sebastian Heyman |
privatrechtliche Forderungen | Zuständigkeiten |
---|---|
Buchstabe A - D, Q - Z | Erika Latzko |
Buchstabe E - P | Manfred Dahmen |
Kontakt
-
20/2 Kasse
Servicezeit:Montag: 8:00-17:00 Uhr
Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-17:00 Uhr