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Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an den Kreis Viersen ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr über die nachfolgende De-Mail-Adresse möglich:

poststelle@kreis-viersen.de-mail.de

Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Der Kreis Viersen eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

  1. Dateianhänge

    Sollten Sie De-Mails mit Dateianhängen an den Kreis Viersen versenden, beachten Sie bitte, dass der Kreis Viersen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können aktuell bearbeitet werden:
     
    • Adobe Acrobat ab Version 6 (PDF-Version 1.5) (.pdf)
    • Rich Text Format (.rtf)
    • Textdateien im Format ASC II (.txt)
    • Microsoft Word bis Version 2007 (.doc/.docx)
    • Microsoft Excel bis Version 2007 (.xls/.xlsx)
    • Microsoft Powerpoint bis Version 2007 (.ppt/.pptx, .pps/.ppsx)
    • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
    • Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)
       
    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kreises Viersen zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

    Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit Dateiendungen .exe und .bat sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom Kreis Viersen nicht entgegen genommen.

    Sollte Ihre De-Mail nicht bearbeitet werden können, werden Sie schnellstmöglich entsprechend § 3 a Abs. 3 VwVfG NRW darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
     
  2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes

    Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimmte Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

    Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt" gewählt wurde.
     
  3. Schließen des De-Mail-Postfachs

    Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.
     
  4. Hinweise

    Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Kreis Viersen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.

    Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.
    Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie - wie bisher - auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.