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Führerschein - Fahrerqualifikationsnachweis (Auflage 95)

Wer benötigt einen Grundqualifikationsnachweis und einen Weiterbildungsnachweis?

Alle Fahrer/innen, die Ihre Fahrerlaubnis 

  • C1, C1E, C oder C (LKW>3,5t zGG und deren Kombinationen oder
  • D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgästen)

gewerblich nutzen wollen (dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werkverkehr).

Ab wann braucht man einen Grundqualifikationsnachweis?

Alle Busfahrer, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erwerben und alle LKW Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorzeigen.

Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis?

  • Durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum „Berufskraftfahrer/in“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten
  • Durch eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung oder beschleunigte Grundqualifikationsprüfung der Industrie- und Handelskammer

Wie erfolgt die Weiterbildung?

Durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung bei entsprechenden Ausbildungseinrichtungen.

Wie lange dauert die Weiterbildungsschulung?

Die Weiterbildungsschulung umfasst 35 Stunden á 60 Minuten. Sie kann zusammenhängend oder in 5 Teilen über einen längeren Zeitraum ( bis zu 5 Jahre) absolviert werden.

Wie oft ist die Weiterbildungsschulung zu wiederholen?

Alle fünf Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • (EU-) Kartenführerschein*) oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union der Klassen B, C oder D
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift (z. B. Personalausweis oder Pass)
  • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
  • Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation (Module) im Original
  • wenn vorhanden, den bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweis

*) Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Hierdurch fallen weitere Gebühren an.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die Gebühr für Erstausstellung und Verlängerung des FQN: 32,50 €
Die Gebühr für den Ersatz eines FQN: 36,90 €

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 2 Wochen

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Kontaktdaten und Servicezeiten der Führerscheinstelle

Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung

Links

Kontakt

  • 32/5 Führerscheine/Fahrschulen