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Führerschein - Pflichtumtausch
Eingangs zum Verständnis ein wichtiger Hinweis zum Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Rechtlich betrachtet sind sie jedoch sauber zu unterscheiden.
Als Fahrerlaubnis bezeichnet man die durch eine staatliche Behörde erteilte Befugnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Der Führerschein ist der nach außen sichtbare Nachweis einer bestehenden Fahrerlaubnis.
Der Führerscheinumtausch bezieht sich ausschließlich auf den Führerschein und ändert nichts am Bestehen einer Fahrerlaubnis!
Allein in Deutschland sind derzeit drei verschiedene Arten von Führerscheinen im Umlauf: Graue Papierführerscheine, rosafarbene Papierführerscheine und Führerscheine im Scheckkartenformat. Europaweit kommen weitere Führerscheine der einzelnen Mitgliedsstaaten hinzu.
Nach Vorgaben der EU sind bis zum Jahr 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen.
Um dies in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3 EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet.
Online-Antrag
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, können Sie den Umtauschantrag online vorbereiten oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie hierbei, dass es aufgrund der hohen Terminnachfrage zu Wartezeiten auf einen Termin kommen kann. Es empfiehlt sich daher die Online-Antragstellung. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
Übersicht über die Umtauschfristen
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte "Karteikartenabschrift"), wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde
Benötigte Formulare
Gebühren
30,40 €
Rechtliche Grundlagen
Kontaktinformationen
Führerscheine/Fahrschulen
Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de
Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen (Hauptstelle)
Rathausmarkt 341747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung
Zulassungsstelle- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen (Nebenstelle Kempen)
Heinrich - Horten Straße 4b47906 Kempen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr
nur mit Terminreservierung
Kontakt
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