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Jagdscheine, Falknerjagdscheine und Auskünfte zu Jagdangelegenheiten
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist, dass der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung abgelegt hat. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Bewerber mindestens 16 Jahre alt ist, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt sowie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweist.
Zuständig für die Erteilung des Jagdscheines ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ausländer, die nicht ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen ihren Jagdschein bei der unteren Jagdbehörde beantragen, in deren Bereich die Jagd ausgeübt wird.
Eine sofortige Verlängerung des Jagdscheins ist wegen notwendiger manueller Abfragen nicht möglich. Ich bitte daher sich vor Antragstellung mit den Kolleginnen der unteren Jagdbehörde (Pia Lorenz, Astrid Hans, Gabriele Kölsch) in Verbindung zu setzen.
Den Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines können Sie auch online stellen.
Auch den Antrag auf Aufhebung der Schonzeit gemäß § 24 Absatz 2 Landesjagdgesetz NRW können Sie ganz einfach online stellen.
Benötigte Unterlagen
- Bei Ersterteilungen: Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung
- Passbild (bei Neuerteilungen oder vollem Jagdscheinheft) oder Jagdschein (bei Verlängerungen)
- Bei Jägern mit Wohnsitz im Ausland: gültiger Jagdschein aus dem Heimatland, Jagdeinladung für ein Revier im Kreis Viersen
- Bestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung (In der Versicherungsbestätigung soll inhaltlich zum Ausdruck kommen, dass sie den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz entspricht)
- Ausgefüllter Jagdscheinantrag (Download oder Online)
Benötigte Formulare
Gebühren
Eine aktuelle Gebührenübersicht steht zum Download bereit.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Hinweise
Informationen rund um das Thema Jagdschein erhalten Sie in unserem Servicebüro.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
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60/2 Natur und Landschaft, Jagd und Fischerei
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Telefon: 02162 39-1336E-Mail: astrid.hans@kreis-viersen.de
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Telefon: 02162 39-1399
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Telefon: 02162 39-1337E-Mail: pia.lorenz@kreis-viersen.de
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Telefon: 02162 39-1414