Inhaltsbereich

Prostituiertenschutz - Gesundheitsberatung

Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden.

Dafür brauchen Sie auch einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese muss während der Tätigkeit vorzeigbar sein.

Die Bescheinigung erhalten Sie kostenlos bei einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. In dem Gespräch können Sie Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen stellen. Auch andere Themen können angesprochen werden. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.

Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Außerdem kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Weitere Personen dürfen Sie in den Wartebereich begleiten. Diese nehmen aber nicht am Gespräch teil.

Benötigte Unterlagen

Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Bearbeitungsdauer

Bitte planen Sie etwa eine Stunde für die Gesundheitsberatung ein.

Hinweise

Eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist erforderlich. Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

Downloads

Weitere Informationen

Service-Rufnummer und E-Mail-Adresse der Gesundheitsberatung

Tel.: 02162 39-1796
E-Mail: beratung-gesundheit@kreis-viersen.de

Links

Kontakt

  • 53 Gesundheitsamt